Das neue E-Rezept:

Seit dem 1.1.2024 gibt es das elektronische Rezept (E-Rezept) für Medikamente.

Das Wichtigste vorweg: Sie benötigen keine App auf dem Smartphone und keine elektronische Gesundheitskarte zum Einlösen eines E-Rezepts! Die normale Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) reicht aus!

Das E-Rezept wird durch die Arztpraxen sicher in der Telematik-Infrastruktur1 abgelegt. Dort bleibt es, bis Sie es in der Apotheke einlösen. Das E-Rezept ist weder auf Ihrer Gesundheitskarte noch in der App auf dem Smartphone gespeichert. Diese dienen nur als eine Art Schlüssel, mit dem die Apotheke das Rezept abrufen und einsehen kann. Sie erhalten für jedes Arzneimittel ein einzelnes E-Rezept. Dadurch können einzelne Medikamente auch in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden. Bisher mussten alle auf einem Papierrezept verordneten Medikamente in derselben Apotheke eingelöst werden.

Es gibt drei Möglichkeiten zum Einlösen eines E-Rezept:

Zeigen Sie einfach in der Apotheke Ihre Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) vor. Sie reicht als Abholberechtigung für die verordneten Medikamente aus. Sie brauchen weder eine PIN noch eine andere Legitimation.

Alternativ können Sie in Ihrer Arztpraxis einen Ausdruck bekommen, mit dem Sie Ihre Medikamente in der Apotheke erhalten können. Dieser Ausdruck sieht anders aus als bisherige Rezepte, weil in der Apotheke nur ein QR-Code eingescannt werden muss. Der Vorteil ist hier, dass Sie sehen und überprüfen können, was verordnet wurde.

Sie können E-Rezepte auch über eine App auf Ihrem Smartphone einlösen. Damit leiten Sie den E-Rezept-Schlüssel an Ihre Apotheke weiterleiten oder dort vorzeigen. So können Sie Medikamente auch vorbestellen oder sich liefern lassen. Viele Krankenkassen bieten eigene Apps an, Sie können aber auch die offizielle E-Rezept-App („Das E-Rezept“) der gematik2 verwenden, die kassenunabhängig ist.

Wenn Sie gleich nach dem Arztbesuch in die Apotheke gehen, kann es sein, dass das Rezept noch nicht verfügbar ist. Einige Arztpraxen speichern alle Rezepte eines Tages erst zum Ende der Sprechstunde in der Telematik-Infrastruktur. Erst ab diesem Zeitpunkt können die Rezepte eingelöst werden.


  

1) Telematik ist ein Kunstwort aus den Wörtern „Telekommunikation“ und „Informatik“. In der Telematikinfrastruktur sind alle Akteurinnen und Akteure sowie Institutionen des Gesundheitswesens elektronisch miteinander vernetzt. Dadurch können Gesundheitsdaten schnell und sicher zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen Gesundheitsdienstleistern übermittelt werden („Datenautobahn).

2) die gematik (Gesellschaft für Telematik-Anwendungen) wurde vom Gesetzgeber  gegründet, um diese Infrastruktur, z.B. die benötigten Programme und Sicherheitseinrichtungen für alle Akteure im Gesundheitswesen zu entwickeln.
Weiterführende Informationen:
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/